Am Strand von Hoek van Holland gibt es eine Reihe von Spielregeln. Diese Regeln sind in der allgemeinen Verordnung der Gemeinde Rotterdam/Teilgemeinde Hoek van Holland enthalten.
HUNDE (APV Art. 2.4.10 - Absatz 4)
In der Zeit vom 1. Mai – 1. Oktober sind Hunde zwischen 10.00 Uhr und 19.00 Uhr nicht auf dem Strand erlaubt. Dieser Verbot gilt nicht für den Strand zwischen der Verkehrszentrale „Rivierkant“ (erkennbar an dem gelben Radarmast) und dem Waterweg. In dem DÜNENGEBIET gilt kein Hundeverbot, aber Ihr Hund soll wohl angeleint sein.
GRILLEN / LAGERFEUER
Wegen Brandgefahr und mögliche Umweltschäden sind Grillen und Lagerfeuer NICHT erlaubt
FAHRZEUGE (Surfbretter / Katamaran / Segel- und Motorboote)
Das Starten und Landen mit oben erwähnten Fahrzeugen ist nur an dem mit Schildern angezeigten Teil des Strandes erlaubt.
Es ist NICHT erlaubt mit JET SKIS zu fahren.
PFERDE (REIT- UND ZUGTIERE)
Vom 1. Mai – 1- Oktober sind Pferde auf dem Strand nicht erlaubt.
KRAFTFAHTZEUGE /MOPEDS UND FAHRRÄDER
Es ist verboten mit einem Kraftfahrzeug oder Moped auf dem Strand zu fahren. Auch das Radfahren ist untersagt.
DRACHEN STEIGEN LASSEN
Das sogenannte Drachen steigen lassen als Wettkampf gehört zu den Events die in Hoek van Holland organisiert werden. Für rekreatives Drachen steigen lassen gibt es keine besonderen Bestimmungen. Wohl bitten wir Sie, die Sicherheit der anderen Strandbesucher zu beachten.
FKK REKREATION
FKK Rekreation ist nur an dem speziell dafür vorgesehenen Strand erlaubt. Es ist 50 Meter nördlich vom „slag Stuijfkenszand“ gelegen. Im Dünengebiet ist FKK Rekreation nicht gestattet.
KITESURFEN (APV art. 5.7.4.)
Die Kitesurfer verfügen über eine spezielle Start- und Landezone. Die ist am Strand deutlich ausgeschildert.